Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Anwendbarkeit der AGB
1.1 Die AGB regelt die Geschäftsbeziehung zwischen dem Stubenwolf, vertreten durch René Richard Dehner, Leharstraße 89, 86179 Augsburg (nachfolgend: Stubenwolf) und der Tierhalterin/dem Tierhalter (nachfolgend: Tierhalter).
1.2 Diese Bedingungen liegen allen Angeboten vom Stubenwolf zugrunde. Abweichende Geschäftsbedingungen des Tierhalters, denen hiermit ausdrücklich widersprochen wird, sind nur verbindlich, soweit sie von uns schriftlich
anerkannt werden.
1.3 Etwaige Änderungen dieser Geschäftsbedingungen erfolgen gegenüber dem Tierhalter zu erfolgen. Wird diesen binnen vier (4) Wochen widersprochen, so gelten diese als genehmigt.
2. Inhalt und Zweck des Vertrages
2.1 Der Dienstleistungsvertrag wird nach den Bedürfnissen des zu betreuenden Tieres im Ermessen des Stubenwolfs ausgeübt. Der Stubenwolf erbringt seine Dienste gegenüber dem Tierhalter in der Form, dass das jeweilige Tier des Tierhalters betreut und/oder zu Gassigängen mitgenommen wird (im Folgenden: die „Dienste“)..
2.2 Der Tierhalter wird über den Transport und Haltung sowie die allgemeine Betreuung in einem Beratungsgespräch eingehend informiert und beraten; gleichzeitig informiert der Tierhalter Stubenwolf über Verhaltensweisen und Auffälligkeiten/Besonderheiten des Tieres. Ein vorheriges gemeinsames Kennenlernen ist erwünscht.
2.3 Der Stubenwolf behält sich vor, seine Dienste nach eigenem Ermessen abzubrechen, wenn die Umstände eine Weiterführung der Dienste Stubenwolf oder dem Tier unzumutbar erscheinen lassen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn ein Tier offensichtliche unvorhergesehene Verhaltensweisen aufzeigt, sich offensichtlich der körperliche Zustand verschlechtert oder er sich während der Erbringung der Dienste durch den Stubenwolf verletzt hat. Abgebrochene Dienste werden nicht rückvergütet und nur in Ausnahmefällen kompensiert, soweit der Abbruch nicht auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vom Stubenwolf zurückzuführen ist.
2.4 Der Stubenwolf verpflichtet sich, das Tier Art- und Verhaltensgerecht zuhalten und das Tierschutzgesetz sowie dessen Nebenbestimmungen zu beachten.
2.5 Der Stubenwolf ist nicht dazu verpflichtet das Tier von Zecken, Kletten und/oder Schmutz zu säubern.
3. Termine
3.1 Termine können persönlich, telefonisch oder per Email vereinbart werden. Sie gelten erst als vereinbart, wenn sie vom Stubenwolf bestätigt wurden.
3.2 Termine, die der Tierhalter nicht mindestens 24 Stunden im Voraus absagt, werden diesem in Rechnung gestellt.
4. Honorar/Kosten/Bezahlung
4.1 Der Stubenwolf hat für seine Dienste Anspruch auf Vergütung.
4.2 Die Preise für die Dienste vom Stubenwolf richtet sich nach den auf der Homepage aufgeführten Preisen.
4.3 Die genannten Preise sind Festbeträge für eine festgelegte Betreuungszeit oder Spaziergänge, inkl. der gesetzlichen MwSt. Die Beträge werden je nach Vereinbarung am Monatsende zu überweisen oder bar zu zahlen.
5. Mitwirkung des Tierhalters
5.1 Während der Betreuungszeit durch den Stubenwolf bleibt der Tierhalter ein solcher im Sinne des § 833 BGB. Er versichert zudem, dass sein Tier frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten ist.
5.2 Der Tierhalter weist durch Vorlage des Impfausweises nach, dass das zu betreuende Tier mindestens gegen Tollwut, Staupe, Leptospirose und Parvovirose geimpft ist und regelmäßig entwurmt wird. Eine Kopie des Nachweises in Form eines Impfpasses wird vorgelegt.
5.3 Jede Erkrankung und jeder Verdacht auf eine Erkrankung des zu betreuenden Tieres ist ausdrücklich vom Tierhalter bekanntzugeben. Dies gilt ebenso wie eine bevorstehende Läufigkeit.
5.4 Für etwaige Schäden, die durch Unterlassungen der Anzeigepflicht entstehen, haftet der Tierhalter (z.B. Behandlungskosten anderer Hunde).
5.5 Der Tierhalter gibt Auskunft über Besonderheiten im Sozialverhalten des Tieres, insbesondere Leinenaggression und Sozialunverträglichkeit, Jagdtrieb und Ängstlichkeit, eine etwaige Läufigkeit, Krankheiten und evtl. Auflagen des Ordnungs- bzw. Veterinäramtes (wie z.B. Maulkorbpflicht und Leinenzwang).
5.6 Im Falle eines Verstoßes gegen die Mitwirkungspflicht ist Stubenwolf berechtigt, die Zusammenarbeit jederzeit fristlos zu kündigen.
5.7 Der Tierhalter versichert, dass das Tier steuerlich angemeldet ist und über ein Mindestmaß an Gehorsam sowie Umweltsozialisierung verfügt. Evtl. hierdurch entstehende Bußgelder trägt der Tierhalter.
5.8 Das Tier des Tierhhalters wird auf den Spaziergängen nur abgeleint, wenn dies vertraglich vereinbart wurde (dies wird im Vertrag angekreuzt und schriftlich vermerkt). Stubenwolf haftet nicht für die daraus entstehenden Risiken. Sollte Stubenwolf aus eigener Erfahrung und Einschätzungen des Tieres vom Freilauf ohne Leine absehen, wird der Hund nur an der Leine bzw. Schleppleine auf den Gassigängen mitgeführt.
6. Tierärztliche Versorgung
6.1 Der Stubenwolf wird ermächtigt, im Falle eines Unfalls oder Erkrankung des in Obhut gegebenen Tieres, einen Tierarzt seiner Wahl mit der tierärztlichen Versorgung und Behandlung zu beauftragen. In diesem Falle wird der Tierhalter unverzüglich informiert.
6.2 Der Stubenwolf wird ermächtigt im Namen und auf Rechnung des Tierhalters weiterbehandelnde Fachkliniken mit der Tierärztlichen Versorgung zu beauftragen, sollte dies aus dem Befund der Tierarztpraxis erforderlich sein.
6.3 Sollte der Stubenwolf für Heilbehandlungen in kostenmäßige Vorleistung treten, stellt der Tierhalter Stubenwolf von allen anfallenden Kosten frei, auch wenn er die Vornahme ablehnt oder sie selber nicht hätte ausführen lassen.
7. Vertraulichkeit/Datenschutz
7.1 Der Stubenwolf behandelt die persönlichen Daten des Tierhalters vertraulich
7.2 Punkt 7.1. ist nicht anzuwenden, wenn im Zusammenhang mit der Beratung oder Therapie persönliche Angriffe gegen Stubenwolf oder seine Berufsausbildung stattfinden und er sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.
7.3 Der Stubenwolf führt Aufzeichnungen über seine Leistungen. Dem Tierhalter steht eine Einsicht in diese Akten nicht zu. Eine Herausgabe kann nicht verlangt werden.
8. Veröffentlichung und Verwendung von Fotos
Fotos des zu betreuenden Tieres, die während der Betreuung entstehen, können auf der Homepage und auf Socialmedia (Whatsapp und Instagram), sowie für Werbemaßnahmen veröffentlicht werden. Der Tierhalter kann der Veröffentlichung jedoch widersprechen. Ein solcher Widerspruch hat schriftlich zu erfolgen.
9. Rücktritt und Kündigung
9.1 Der Stubenwolf kann jederzeit kündigen, wenn sich der Tierhalter nicht vertragsmäßig verhält.
9.2 Ein Recht zur sofortigen Kündigung oder zum sofortigen Rücktritt besteht insbesondere auch dann, wenn der Tierhalter sein Tier nicht art- bzw. verhaltensgerecht behandelt und das Tier zu Schaden kommt oder kommen kann. Im Falle der Kündigung haftet der Tierhalter für den hierdurch entstanden Schaden und erbrachte Aufwendungen des Stubenwolfs. Bereits geleistete Vergütungen werden nicht erstattet.
9.3 Bei fortlaufender und regelmäßiger Betreuung ist der Vertrag innerhalb von 4 Wochen zum Ende des jeweiligen laufenden Monats zu kündigen.
Die Betreuung läuft innerhalb der gekündigten letzten Wochen wie gewohnt. Berechnet wird min. 1 Tag maximal 5 Tage, auch wenn Sie diese Termine nicht mehr nutzen wollen. Bei unvorhergesehenen Notfällen (z.B. schweres Erkranken oder Tod des Tieres) wird keine Gebühr erhoben und der Vertrag erlischt unverzüglich bei Vorlage einer tierärztlichen Bescheinigung.
9.4 Bei Ausfällen aufgrund Erkrankungen (Brüche, Krankenhausaufenthalte, akute Krankheiten, höherer Gewalt usw.) oder Urlaubs (mit Ankündigung min. 4 Wochen im Vorfeld) vom Stubenwolf kann kein Schadensersatz des Auftraggebers geltend gemacht werden.
9.5 Der erste Betreuungsmonat gilt als Testzeitraum. In dieser Zeit gilt noch keinerlei vertragliche Kündigungsfrist und die Betreuung kann von beiden Seiten aus ohne Angabe von Gründen innerhalb eines Tages beendet werden. Ab dem zweiten Betreuungsmonat gelten die vertraglich vorgeschriebenen Kündigungsbedingungen.
10. Haftungen
10.1 Der Stubenwolf ist im Rahmen einer Tierhüter- bzw. Tierhaftpflichtversicherung für Personen, Sach- und Vermögensschäden abgesichert.
10.2 Der Stubenwolf haftet auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Stubenwolf nur für Schäden aus der Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit und für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. In diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischer Weise eintretenden Schadens begrenzt.
10.3 Der Stubenwolf haftet nicht für Schäden an den betreuten Hunden, soweit diese nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln entstanden sind.
10.4 Der Stubenwolf haftet nicht für Schäden, die vom Tierhalter oder dessen Tier verursacht werden.
10.5 Sollte ein Tier trotz sorgfältiger Inobhutnahme entweichen, wird der Tierhalter unverzüglich benachrichtigt. Gegebenenfalls wird auch die Polizei/Feuerwehr und das Tierheim Augsburg benachrichtigt und die Suche nach dem Hund aufgenommen. Für unverschuldetes Entweichen des Tieres, sowie Schäden, die dadurch entstehen sowie gesundheitliche Folgen wird keine Haftung übernommen.
10.6 Der Stubenwolf übernimmt keine Haftung für Verletzungen, die beim Spielen, insbesondere auch mit anderen Tieren, Toben und Spazierengehen im Freiland nicht auszuschließen sind.
10.7 Sollte der Stubenwolf auf Wunsch des Tierhalters läufige Hündinnen betreuen, so übernimmt der Stubenwolf für den Fall des Deckaktes keine Haftung.
10.8 Der Tierhalter versichert, dass eine gültige Haftpflichtversicherung für das mitgeführte Tier besteht und belegt diese auf Aufforderung in Form einer Kopie.
10.9 Der Tierhalter haftet für sämtliche Schäden, die an Fahrzeugen, Fahrzeuginneneinrichtungen, anderen Personen, Hundebetten und Ausrüstung durch ihn oder das Tier verursacht werden, unmittelbar und in voller Höhe und auch dann, wenn die vorhandene Tierhalterhaftpflichtversicherung den Schaden nicht übernimmt.
10.10 Sollte vertraglich ein Abhol- und Bringservice mit „Schlüsselübergabe“ vereinbart sein, so haftet der Stubenwolf nicht für Schäden, die hierdurch oder in dessen Rahmen entstehen, soweit diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig durch den Stubenwolf verursacht wurden.
11. Geltungsbereich
Mit Zustandekommen des Vertrages akzeptiert der Tierhalter diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Ort, an dem die Leistung erbracht wurde. Gerichtsstand für jegliche Streitigkeiten die aus diesem Vertrag entstehen ist Augsburg.
13. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen der AGB ungültig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Betreuungsvertrags insgesamt nicht tangiert.